Aktivierung
Um einen GO-Antrag zu stellen, muss die Funktion unter den > Einstellungen > Tagesordnung aktiviert werden, indem das Häkchen bei "Geschäftsordnungsanträge aktivieren" gesetzt wird.
Hinweis: Seit Version 4.0 findet sich die Einstellung unter > Redeliste > Allgemein.
Wenn sie zusätzlich die Unterscheidung Für- und Gegenrede zulassen möchten, aktivieren sie auch diese Häkchen in den o.g. Einstellungen.
Damit die Teilnehmenden einen GO-Antrag stellen können, müssen sie das Recht haben, sich selbst auf die Redeliste setzten zu können (siehe auch Teilnehmendenübersicht > 3-Punkt-Menü oben rechts > Gruppen).
Nutzung
In der Redeliste wird dann neben dem "Füge mich hinzu" das Feld "GO-Antrag" eingeblendet.
Wird dieser Knopf gedrückt, rutscht die Person sofort an die oberste Stelle in der Redeliste und es wird ein rotes Ausrufezeichen hinter dem Namen eingeblendet. Außerdem definiert die Person nach Drücken des Knopfes GO-Antrag Ihr Anliegen. Ob dieses Anliegen für alle sichtbar ist, kann unter > Einstellungen > Tagesordnung ausgewählt werden.
Wie bei anderen Redemeldungen können Teilnehmende den GO-Antrag auch selbst wieder zurückziehen.
Abstimmung
Jetzt kommt es auf die Satzung und Ordnung bzw. den üblichen Umgang mit GO-Anträgen an:
- In der Regel wird der GO-Antrag im Anschluss an den laufenden Redebeitrag aufgerufen.
- Falls dabei eine Abstimmung über den GO-Antrag nötig wird, empfehlen wir diese in einem separaten Antrag anzulegen.
- Man kann auch einen einzigen Antrag mit Titel "GO-Anträge" für die generelle Abstimmung über GO-Anträge anlegen und dann mehrere separate Abstimmung mit angepasstem Titel durchführen. Somit sind alle GO-Anträge übersichtlich unter einem Antrag zu finden. Der Antrag befindet sich idealerweise im Status "zugelassen" o.ä. um direkt Abstimmungen starten zu können.
- Alternativ kann man im aktuell debattierten Antrag eine zusätzliche Abstimmung anlegen und den Titel der Abstimmung anpassen, z.B. auf "GO-Antrag: Schließung der Redeliste"
- Falls laut Ihrer Satzung über die Zulassung eins GO-Antrages erst abgestimmt werden muss, empfehlen wir zunächst Unterstützer*innen zu sammeln. Eine schnelle Übersicht bekommen sie, indem sie die Redelistenfunktion nutzen.
Tipp für Gegenreden:
Falls es laut Geschäftsordnung die Möglichkeit zur Gegenrede bei einem GO-Antrag gibt, ist zu empfehlen diese nicht durch eine einfache Redemeldung, sondern ebenfalls über den GO-Antrag zu melden, sodass sie direkt als solche erkennbar ist. Als Anliegen des GO-Antrages können Sie z.B. das Stichwort "Gegenrede" verwenden.